I. Geltungsbereich

  1. Angebot, Vertragsgegenstand
  2. Zustandekommen des Vertrages

Leistungsumfang

  1. Preise, Zahlungsbedingungen
  2. Eigentums-/Rechteübergang
  3. Gefahrübergang
  4. Widerruf, Rückgaberecht
  5. Haftung
  6. Gerichtsstand, Erfüllungsort
  7. Salvatorische Klausel

I. Geltung der AGB

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Sixdorf & Müller GmbH
erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Die derzeit gültigen AGB sind jederzeit auf unserer Webseite abrufbar oder können über uns angefordert werden.

Änderungen, Ergänzungen oder widersprechende Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Geschäftsführung.

Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit widersprochen.

  1. Angebot, Vertragsgegenstand

Alle Angebote von Sixdorf & Müller sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

Bestellungen und Aufträge werden nur akzeptiert, wenn der Besteller gleichzeitig der rechtmäßige Rechnungsempfänger ist, bzw. diesen formal-juristisch und schriftlich belegbar vertritt.

Sixdorf & Müller Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt eines schriftlichen Vertrages und der AGB hinausgehen. Solche abweichenden Vereinbarungen sind nur zulässig, wenn sie schriftlich eigens bestätigt werden oder von der Geschäftsführung direkt mündlich oder schriftlich separat genehmigt werden.

  1. Zustandekommen des Vertrages

Sixdorf & Müller halten sich an das abgegebene Angebot vier Wochen nach Angebotsabgabe gebunden.
Soweit DIN-Vorschriften nicht bestehen, gelten die anerkannten Regeln der Technik.
Schriftliche und mündliche Angebote werden gleichrangig behandelt. Auch speziell ausgearbeitete Angebote sind freibleibend.
Der Vertrag kommt nach einer Auftragsbestätigung durch den Kunden zustande und enthält verbindliche Preise und Liefertermine.
Aufträge werden nur akzeptiert, wenn der Auftraggeber gleichzeitig der rechtmäßige Rechnungsempfänger ist bzw. diesen formal-juristisch und schriftlich belegbar vertritt. Aufträge eines Auftragnehmers mit anderslautenden Rechnungsempfänger werden abgelehnt.

  1. Leistungsumfang
  • Fachgerechte Baumpflege
  • Baumfällung aller Art
  • Kroneneinkürzung
  • Kronensicherungssysteme
  • Baumchirurgie
  • Begutachtung und Sanierung von Standorten
  • Stubbenrohdung
  • Fachgerechte Entsorgung
  • Neupflanzung
  • Einholung behördlicher Genehmigungen

V. Preise, Zahlungsbedingungen

Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart wurden, werden
nach Maßgabe der zum Tage der Auftragserteilung gültigen Preisliste von Sixdorf & Müller berechnet. Nebenkosten und sonstige anlässlich der Durchführung des Vertrages aufgewandte Kosten werden entsprechend dem tatsächlichen Anfall abgerechnet.

Alle Preisangaben sind netto, also exklusive der in Deutschland zum Zeitpunkt des Vertrages gültigen Mehrwertsteuer.
Aufträge werden zum jeweils am Tage der Lieferungs- bzw. Leistungserbringung gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer abgerechnet.

Generelle Preis- und Konditionsänderungen behalten wir uns prinzipiell und zu jedem Zeitpunkt vor. Alle in Angeboten aufgeführten Preise sind prinzipiell freibleibend.

Mündlich vereinbarte Preise und Konditionen haben keine Rechtsgültigkeit sofern sie nicht schriftlich bestätigt wurden.

Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Auch eine Zahlung vor Fälligkeit der Rechnung berechtigt nie zum Abzug etwaiger Beiträge.

  1. Eigentums-/Rechteübergang

 
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum
der Firma Sixdorf & Müller GmbH. Ware, an der uns Miteigentum zusteht, als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist veräußern.

  1. Gefahrübergang

 
Die Gefahr geht über :

    1. Bei Anlieferung durch in unserem Auftrag fahrende Fahrzeuge mit dem Verlassen des Betriebsgeländes oder Auslieferungsortes.
    2. Bei Abholung durch im Auftrag des Käufers fahrende Fahrzeuge, wenn die Waren unsere Ladegeräte verlassen.
    3. Bei Bestellung auf Abruf mit der Bereitstellung der Waren für den Käufer.
  1. Widerruf, Rückgaberecht

Wir schließen aufgrund unserer Kostenstruktur und unseres Lieferangebotes ein generelles Recht auf kostenfreie Rückgabe bzw. Widerruf aus. Naturprodukte, die u.a. einem natürlichen Verschleiß unterliegen, und einer Bearbeitung unterzogen wurden, sind prinzipiell vom Widerruf ausgeschlossen.
Dies betrifft jedoch nicht die Mängelgewährleistung.

IX. Haftung

 
Wir leisten Gewähr für Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht im folgenden etwas anderes bestimmt ist.

Die verschuldensunabhängige Haftung von Sixdorf & Müller von mietrechtlichen und ähnlichen Nutzungsverhältnissen für bereits bei Vertragsabschluß vorhandene Fehler nach § 536 a Abs.1 BGB wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

Beanstandete Erzeugnisse dürfen nicht verarbeitet werden.

X. Gerichtsstand, Erfüllungsort

Gerichtsstand ist Frankfurt (Oder). Dieses gilt auch für Klagen der Firma Sixdorf & Müller GmbH gegen den Kunden, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit der Firma Sixdorf & Müller GmbH ist Seelow, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner verpflichten sich, die richtige Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.